verhaltenstherapie
faq's
Wie kann ich meinen ersten Termin vereinbaren?
Ein Erstgespräch können Sie per Kontaktformular oder per E-mail anfragen.
Ich melde mich dann bei Ihnen um die Reservierung zu bestätigen.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich mindestens 48 Stunden vorher zu informieren, um die Stunde kostenfrei abzusagen. Ansonsten muss das volle Honorar der Einheit verrechnet werden.
Was bedeutet
"in Ausbildung unter Supervision"?
Dies bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung befinde und befähigt bin, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. In dieser Zeit werden alle therapeutischen Fortschritte regelmäßig von SupervisorInnen reflektiert, um somit die höchste Qualität und Sicherheit für alle KlientInnen gewährleisten zu können.
Gibt es einen Kostenzuschuss der Krankenkassa?
Bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision leistet die Krankenkasse leider keine Kostenzuschüsse.
Wohin kann ich mich im Notfall wenden?
NOTRUFNUMMERN:
Psychosozialer Notdienst
Mo-So 0-24h - 01/31 330
Kriseninterventionszentrum
Mo-Fr 9-17h - 01/406 95 95
Frauennotruf
Mo-So 0-24h - 01/71 71 9
Rat auf Draht (Kinder & Jugendliche)
Mo-So 0-24h - 147